Art. 58 Abs. 3 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Übermittlungen gemäß Absatz 1 Buchstabe b werden dokumentiert, und die Dokumentation wird auf dem EDSB auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation…
Art. 59 Abs. 2 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Übermittlungen gemäß Absatz 1 werden dokumentiert, und die Dokumentation wird auf dem EDSB auf Anforderung zur Verfügung gestellt., Die Dokumentation umfasst…
§ 79 Abs. 2 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Der Verantwortliche hat Übermittlungen nach Absatz 1 Nummer 2 zu dokumentieren. Die Dokumentation hat den Zeitpunkt der Übermittlung, die Identität des…
Art. 30 Abs. 1 Buchst. c 32008D0615BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
das Datum der Übermittlung sowie