Erwägungsgrund 58 32018R1727
Soweit es für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, sollte Eurojust personenbezogene Daten mit Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Unionunter vollständiger Achtung des Schutzes der Privatsphäre sowie anderer Grundrechte und Grundfreiheiten austauschen können.