Gesetze
Gesetz wird geladen …
Durch die Satzung wird geregelt, welche Entschädigung die Delegierten der Delegiertenversammlung sowie die Mitglieder des Verbandsrates und des Spruchausschusses für die Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten. Neunter Teil Ordnungsgewalt, Zwangsmaßnahmen
die Entschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen der Delegiertenversammlung und des Vorstandes, wobei die Höchstsätze die Festlegungen in dem Gesetz über…
Der Rat kann in der Hauptsatzung beschließen, dass den Ratsmitgliedern sowie den Mitgliedern der Ausschüsse und Bezirksvertretungen zusätzlich zu den Ansprüchen…
Die ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen und Beiräten, die zur Mitwirkung in Verwaltungsangelegenheiten des Landes gebildet werden, erhalten zur Abgeltung…
Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und eine Regelung über die angemessene Entschädigung seiner Mitglieder. Die Regelung zur Entschädigung bedarf…
Die Satzung kann für die Mitglieder des Vorstandes eine angemessene Aufwandsentschädigung vorsehen.
Neben den Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern der Verbandsversammlung nach Absatz 3 zustehen, erhalten
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.