§ 13 ERPVwGGesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 7 KInvFErrGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 8 GaFGGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 7 BwFinSVermGGesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 10 ITFGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.