§ 10 ERPVerwG 2007Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt das Sondervermögen, soweit sie nicht vom Bund getragen werden.
§ 7 KInvFErrGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 7 BwFinSVermGGesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 8 GaFGGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 7 KBFGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.