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Der Unterricht wird nach Maßgabe der nachstehenden Regelung als gemeinsamer Unterricht oder als Unterricht mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung erteilt:
In den Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsphase) findet der Unterricht als gemeinsamer Unterricht im Klassenverband statt mit der Maßgabe, dass in der Klassenstufe 6 in der Fremdsprache mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet wird.
Der Unterricht findet in allen Fächern in abschlussbezogenen, nach der Leistungsfähigkeit der Schüler/Schülerinnen gebildeten Klassen statt. Abweichend hiervon kann die Gesamtkonferenz mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass in Klassenstufe 7 Unterricht mit abschlussbezogener äußerer Fachleistungsdifferenzierung lediglich in Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache erteilt wird und im Übrigen gemeinsamer Unterricht im Klassenverband stattfindet.
Abweichend von Buchstabe a gilt für Schulen, die nicht mindestens dreizügig sind:
Für den Unterricht ab der Klassenstufe 7 gilt:
Soweit keine äußere Fachleistungsdifferenzierung stattfindet, soll durch Maßnahmen innerer Differenzierung auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schüler/Schülerinnen eingegangen werden.
Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen sollen möglichst viele Unterrichtsstunden in ihrer Klasse erteilen. Die Anzahl der Fachlehrer/Fachlehrerinnen in einer Klasse soll möglichst gering sein.
In der Klassenstufe 6 werden die Fächer Erdkunde und Geschichte zu einem Lernbereich zusammengefasst. Der Unterricht im Lernbereich soll nach Möglichkeit durch denselben Lehrer/dieselbe Lehrerin erteilt werden. Die Fächer des Lernbereichs können entsprechend den in der Stundentafel ausgewiesenen Fachanteilen sowohl fachbezogen als auch themenorientiert und fachübergreifend unterrichtet werden.