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Fördermaßnahmen dienen der individuellen Förderung von Schülern/Schülerinnen, einer höheren Durchlässigkeit bei äußerer Differenzierung sowie der inneren Differenzierung. Insbesondere in den Klassenstufen 8 und 9 sollen leistungsstärkere Schüler/Schülerinnen des auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsganges durch sie in die Lage versetzt werden, im darauf folgenden Schulhalbjahr den auf den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses bezogenen Bildungsgang zu besuchen.
Fördermaßnahmen werden im Rahmen der jeweiligen personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule durchgeführt. Abschnitt III Zeugnisse