§ 126 Abs. 2 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Dem Schutz als geographische Herkunftsangaben sind solche Namen, Angaben oder Zeichen im Sinne des Absatzes 1 nicht zugänglich, bei denen es sich um…
§ 127 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Geographische Herkunftsangaben dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem…
§ 13 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
geographische Herkunftsangaben,
Art. 109 Abs. 3 Buchst. b 32013R1308VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
die Bedingungen, die beim Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe, der Prüfung durch die Kommission, dem Einspruchverfahren und…
Art. 10 Abs. 2 32019R1753VERORDNUNG (EU) 2019/1753 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 über die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Eine im internationalen Register eingetragene geografische Angabe wird im Gebiet der Union nicht geschützt, wenn in Anbetracht des Ansehens, das eine Marke…