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Sofern nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen für die Leistung von Rechtshilfe die Einreichung schriftlicher Unterlagen einschließlich Originalen oder beglaubigten Abschriften vorgesehen ist, ist die Vorlage elektronischer Dokumente zulässig, die mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sind.
Die qualifizierte elektronische Signatur kann durch ein anderes sicheres Verfahren im Sinne des § 77a Absatz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ersetzt werden. Bei Übermittlung über einen e-CODEX-Zugangspunkt stellt die Beifügung des „Trust-OK-Tokens“ nach Maßgabe des sich aus Anlage 2 ergebenden europäischen Standards ein solches sicheres Verfahren dar.
Sofern eine qualifizierte elektronische Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 verwendet wird, müssen diese und das ihr zugrunde liegende Zertifikat durch das adressierte Gericht oder durch eine andere von der Landesjustizverwaltung mit der automatisierten Überprüfung beauftragte Stelle prüfbar sein.
Ist ein übermitteltes elektronisches Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet, ist dies der absendenden Stelle unter Angabe der geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen.
Die qualifizierte elektronische Signatur kann durch ein anderes sicheres Verfahren im Sinne des § 77a Absatz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe…
Sofern für Einreichungen die Schriftform oder die elektronische Form vorgeschrieben ist, sind, soweit kein Fall des § 12 Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz des…
1Sofern für Einreichungen die Schriftform oder die elektronische Form vorgeschrieben ist, sind, soweit kein Fall des §12 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 des…
Die qualifizierte elektronische Signatur muss dem Standard ISIS-MTT entsprechen, und das ihr zugrunde liegende Zertifikat muss durch das Gericht prüfbar sein (§…
Ein elektronisches Dokument kann im Übrigen unbeschadet des Absatzes 4 jedem Zustellungsadressaten elektronisch zugestellt werden, soweit dieser hierfür einen…
Gerichte und Behörden können nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften elektronische Nachrichten zum Zweck der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.