Erwägungsgrund 21 32023R1543
In vielen Fällen werden die Daten nicht mehr auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert oder anderweitig verarbeitet, sondern über eine Cloud-Infrastruktur, die den Zugang von jedem beliebigen Ort aus ermöglicht, zur Verfügung gestellt. Um diese Dienste betreiben zu können, benötigen Diensteanbieter weder eine Niederlassung noch Server in einem bestimmten Staat. Daher sollte die Anwendung dieser Verordnung nicht vom tatsächlichen Standort der Niederlassung des Diensteanbieters oder der Datenverarbeitungs- oder -speicherungseinrichtung abhängen.