§ 6 2. FZVAusnVZweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft.
§ 4 EinglMV 2026Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 9 MDVMobilitätsdatenverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2028 außer Kraft.
§ 17 Abs. 1 RettSanAPV SL 2023Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern Vom 30. Mai 2023*)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-21005Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung laufbahnrechtlicher Regelungen der Polizei
Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.