§ 40 Abs. 1 Nr. 19 EBOAVerordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen - EBOA) im Saarland Vom 25. September 1985
stillstehende Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß sichert (§ 29),
§ 25 Abs. 1 BOA NRWVerordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen
Stillstehende Fahrzeuge sind gegen unbeabsichtigte Bewegung festzulegen, sofern nicht nach Abs. (2) Erleichterungen zugelassen sind. Das Festlegen hat durch…
§ 29 Abs. 4 EBOAVerordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen - EBOA) im Saarland Vom 25. September 1985
Beim Aufstellen von Fahrzeugen vor einem Bahnübergang, einer nach § 8 Abs. 4 gekennzeichneten oder einer sonst freizuhaltenden Stelle ist zu berücksichtigen,…