§ 7 ESBOGleisneigung
Die Vorschriften des § 7 der EBO gelten entsprechend.
§ 43 ESBOSichern stillstehender Fahrzeuge
Die Vorschriften des § 43 der EBO gelten entsprechend.
§ 14 ESBOSignale und Weichen
Die Vorschriften des § 14 der EBO gelten entsprechend.
§ 11 ESBOBahnübergänge
Die Vorschriften des § 11 und der Anlage 4 der EBO gelten entsprechend.