§ 2 Abs. 1 MeldDÜVVerordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
Regelmäßige Datenübermittlungen nach dieser Verordnung erfolgen grundsätzlich in automatisierter Form durch elektronische Übertragung von Daten oder durch…
§ 3 Abs. 1 ESVGDüVZur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
Zur Übermittlung der in den §§ 5 bis 9 dieser Verordnung genannten Daten sind die nach Absatz 2 jeweils datenerhebenden und datenspeichernden Behörden oder eine…
§ 1 Abs. 2 ESVGDüVZweck und Anwendungsbereich
Die Übermittlung der Daten nach den §§ 5 bis 9 dieser Verordnung erfolgt nur auf Anforderung der jeweils zur Datenanforderung berechtigten Behörden. Es werden…
§ 17 Abs. 3 E-GovG SLGesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland (E-Government-Gesetz Saarland - E-GovG SL) Vom 15. November 2017*
Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit…