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Regelmäßige Datenübermittlungen nach dieser Verordnung erfolgen grundsätzlich in automatisierter Form durch elektronische Übertragung von Daten oder durch Bereithalten von Daten zum Abruf. Soweit die technischen Voraussetzungen für eine Datenübertragung nach Satz 1 nicht vorliegen, ist die Übermittlung der Daten auch zulässig durch Übersenden von maschinell lesbaren Datenträgern oder durch Übersenden in papiergebundener Form.
Automatisierte Datenübermittlungen erfolgen grundsätzlich über die Vermittlungsstelle. Die Meldebehörden stellen der Vermittlungsstelle die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten zur Verfügung. Dabei haben sie größtmögliche Aktualität zu gewährleisten.
Die automatisierte Datenübermittlung hat durch Datenübertragung zu erfolgen. Dabei können die Standards OSCI-XMeld, OSCI-Transport in der jeweils geltenden Fassung oder vergleichbare Standards sowie Art und Form der Datenübertragung festgelegt werden.
Die nach dieser Verordnung zu übermittelnden Daten sind unter Angabe der Blatt-Nummer des Datensatzes für das Meldewesen - Einheitlicher Bundes-/Länderteil - (DSMeld) bezeichnet, soweit nicht die zu übermittelnden Daten durch Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften benannt sind.
OSCI-XMeld ist der am 23. Juli 2003 auf der Grundlage des Datensatzes für das Meldewesen - Einheitlicher Bundes-/Länderteil - (DSMeld) herausgegebene Standard einer technischen Beschreibung des Datensatzes für Datenübermittlungen im Bereich des Meldewesens in der jeweils gültigen Fassung.
OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein Datenübermittlungsprotokoll in der jeweils gültigen Fassung.
Der von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegebene DSMeld in der jeweils gültigen Fassung legt Form und Inhalt der in automatisierter Form zu übermittelnden Daten fest.
Das Datenaustauschformat OSCI-XMeld, das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport und der DSMeld sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. Sie können beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, bezogen werden.
Änderungen des Datenaustauschformats OSCI-XMeld, des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport sowie des DSMeld werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.