Art 2 Abs. 2 EUROCONTROLÜbkNFProtGGesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Abweichungen von einem…
Art 1 Abs. 2 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlGGesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994
Die in Absatz 1 genannten Beschlüsse und Bestimmungen werden nachstehend veröffentlicht.
Art 2 Abs. 2 BinSchEÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, die zur Ausführung des Übereinkommens einschließlich seiner Anlage in ihrer…
Art 3 Abs. 2 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlGGesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994
Die Tage, an denen die in Artikel 1 genannten Beschlüsse für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
§ 23 Abs. 2 BinSchAbfÜbkAGAusführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates Übergangsbestimmungen durch Rechtsverordnungen zu…