Art 5 Abs. 1 EUROCONTROLÜbkÄndProtGGesetz zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 EUROCONTROLÜbkGGesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 1 EUROCONTROLVorRV 3Dritte Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 3 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Art 3 Abs. 1 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlGGesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 10 Abs. 3 EUROCONTROLVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel
Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.