EuWahlV SL 1984 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 EuWahlV SL 1984Verordnung über die Zuständigkeit zur Bildung der Wahlvorstände für die Europawahl Vom 12. Januar 1984 § 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2