Art. 2 Nr. 2 32025L1788RICHTLINIE (EU) 2025/1788 DES RATES vom 24. Juni 2025 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
„Wahlgebiet“ das Gebiet eines Mitgliedstaats, in dem gemäß dem unter Nummer 1 genannten Wahlakt und – in dessen Rahmen – gemäß der Wahlrechtsordnung dieses…
§ 2 Abs. 1 BWahlGBundeswahlgesetz
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.