Vertrag der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche der Pfalz mit dem Saarland über die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für das Fach Evangelische Religion und über die Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland
Die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts setzt eine kirchliche Bevollmächtigung voraus.
Art. 6 EvRelLehrVtr SL
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