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Theologen und kirchlich ausgebildete Katecheten können durch Gestellungsverträge zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts eingesetzt werden, soweit hierfür ein Bedürfnis zwischen der Kirche und der obersten Schulaufsichtsbehörde [5] im Einzelfall einvernehmlich festgestellt wird.
Der Gestellungsvertrag wird zwischen der zuständigen kirchlichen Stelle (Landeskirchenrat für den Bereich der Pfälzischen Landeskirche bzw. Kirchenkreis oder Kirchengemeinde für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland) und dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung [6] abgeschlossen.