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Vor der Bestellung eines Fachleiters für das Fach Evangelische Religion an einem Seminar im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt an Schulen sowie eines Fachberaters für das Fach Evangelische Religion bei der obersten Schulaufsichtsbehörde [2] wird sich der zuständige Minister mit den Kirchen ins Benehmen setzen.
Ein Beauftragter der Kirchen ist berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen einschließlich der Lehrproben im Rahmen der staatlichen Lehramtsprüfungen für das Fach Evangelische Religion anwesend zu sein.
Die Mitglieder der bei den staatlichen Prüfungen für das Lehramt an Schulen im Fach Evangelische Religion gebildeten Prüfungsausschüsse werden vom zuständigen Minister im Benehmen mit den Kirchen bestellt. Für Professoren der Evangelischen Theologie an der Universität des Saarlandes gilt das Benehmen als hergestellt.
Personen nach Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 müssen im Besitz der kirchlichen Bevollmächtigung (Vokation) sein.