§ 1 Abs. 2 MuKStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Der Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 Abs. 2 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 JudDenkmStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
Unter dem Namen "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in…
§ 1 Abs. 1 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Unter dem Namen „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ wird eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem…
§ 1 Abs. 2 SächsGedenkStGSächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz
Die Stiftung hat ihren Sitz in Dresden.