§ 1 Abs. 2 EVZStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Der Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 Abs. 2 DtFrKultZusArbStiftG SLGesetz Nr. 1253 zur Errichtung einer „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ Vom 8. November 1989
Die Stiftung entsteht mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.
§ 1 Abs. 2 MuKStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Der Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 Abs. 2 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 Abs. 2 NRW-33443Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“
Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.