§ 23 WpAVVerordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 WPAnrVVerordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 AnwZpvVVerordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 KWGWpIGVermVVerordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
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