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Für die Umsatzbesteuerung der Unternehmer, die nicht im Erhebungsgebiet ansässig sind und im Erhebungsgebiet auf dem Rhein oder dessen Nebenflüssen Personenschifffahrt betreiben oder Hotelschiffe einsetzen, ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Köln-Ost für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Für die Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe neuer Fahrzeuge durch ausländische ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen sowie durch ihre ausländischen Mitglieder ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Bonn-Außenstadt für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich…
Für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der im Land Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesbehörden…
Für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art des Landes Nordrhein-Westfalen ist abweichend von § 2 das…
Für die Umsatzsteuer der Unternehmer im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung sind folgende Finanzämter örtlich zuständig: Die örtliche Zuständigkeit…
Für die Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt für alle…
Für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer ist abweichend von der Bezirksregelung des § 2 und der Großstadtregelung des § 5 das Finanzamt Essen-NordOst für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.