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Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ nach § 6,
Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie (§ 16).
einer schriftlichen Prüfung nach § 14.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ nach § 3 Nummer 3 gliedert sich in
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.