§ 5 Abs. 2 GemVwhDAPO SL 2017Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften (Dritter Teil) für die einzelnen Fachgebiete genannten Stellen.
§ 5 Abs. 2 VAPbD LG 2.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen
Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften der Fachrichtungen genannten Stellen.
§ 4 Abs. 2 LmKAPO SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Vom 22. Oktober 2008
Ausbildungsstellen sind insbesondere: