§ 1 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
§ 1 Abs. 1 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Diese Verordnung gilt auf allen Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4 nach Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S.…
§ 1 See-BVVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
Diese Verordnung regelt soweit dies nicht auf Grund anderer Vorschriften besonders geregelt ist.
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Fähren,
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32016L1629RICHTLINIE (EU) 2016/1629 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG
Fähren;