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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
Qualitätsmanagement,
Messen und Prüfen an Systemen,
Betriebliche und technische Kommunikation,
Kommunikation mit internen und externen Kunden,
Bedienen von Fahrrädern und Systemen,
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
Manuelles und maschinelles Bearbeiten,
Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,
Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen sowie Einsetzen von Arbeitsmitteln,
Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen,
sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Abweichungen,
Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen;
Kundenorientiertes Fahren;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.