§ 4 ServicefahrerAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Der Ausbildungsbetrieb:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplanung,
Informations- und Kommunikationstechniken;
Serviceleistungen:
Leistungsangebot,
Leistungserbringung,
Qualitätssicherung;
Vertrieb von Dienstleistungen:
Beratung und Verkauf,
Kundenorientierte Kommunikation,
Verkaufsförderung;
Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen;
Durchführung der Beförderung:
Tourenplanung,
Be- und Entladen von Fahrzeugen,
Transport;
Tourenabschluss:
Nachbereitung,
Zahlungsvorgänge.