§ 3 FKrFBAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
Organisation des Ausbildungsbetriebes;
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
Arbeitsorganisation,
Informations- und Kommunikationssysteme;
Qualitätsmanagement;
Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr:
Verkehrsmarkt,
Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz;
Marketing und Vertrieb:
Marketing,
Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse,
Produktpolitik,
Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme,
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung;
Umgang mit Kunden:
Kundenorientierte Kommunikation,
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
Beschwerdemanagement,
Umgang mit konfliktträchtigen Situationen;
Kaufmännische Betriebsführung:
Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge,
Geschäftsvorgänge,
Beschaffung;
Planung und Disposition:
Fahr- und Betriebsplanung,
Disposition des Fahrbetriebes;
Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen:
Fahrzeugtechnik,
Verkehrsanlagen;
Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum:
Fahrdynamik,
Kundenorientiertes Fahren;
Rechtsvorschriften im Verkehr;
Einweisung in den Fahrbetrieb:
Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen,
Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen;
Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb:
Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen,
Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen;
Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.