FestLSockelOWiZustV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel FestLSockelOWiZustVVerordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels § 3Der Bundesminister für Verkehr § 3