§ 3 BDOBuKBMinAAnOAnordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
Diese Anordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.
§ 14 Abs. 1 StufAVO-Feu NRWVerordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zum Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 Abs. 1 SFeuLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.