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Anträge auf Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für vollendete 25-, 35- und 45-jährige aktive Dienstzeit in einer Feuerwehr sind von den Gemeinden unter Verwendung eines Formblatts gemäß Anlage auf dem Dienstweg mit einer Stellungnahme des zuständigen Brandinspekteurs jeweils zu Beginn eines neuen Quartals dem Ministerium für Inneres und Sport vorzulegen.[1]
Anträge auf Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz sowie für besondere Verdienste um das Feuerschutzwesen können von den Gemeinden, den zuständigen Aufsichtsbehörden und dem Landesbrandinspekteur jederzeit gestellt werden; sie sind ausführlich zu begründen.
Absatz 1 und 2 gelten sinngemäß auch für Anträge zu Gunsten von Angehörigen einer Werksfeuerwehr. Antragsberechtigt ist das Werksunternehmen, welches den Antrag über die Arbeitsgemeinschaft Werkfeuerwehren und betrieblicher Brandschutz Saarland e.V. einreicht.