§ 60 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsErmächtigung des VerwaltungsratsZitatstelleVon den §§ 54 bis 56 kann durch Richtlinie gemäß § 11 abgewichen werden. Abweichend von § 11 Absatz 2 beschließt der Verwaltungsrat Richtlinien nach Satz 1 mit der Zustimmung der Mitglieder der…Ermächtigung des Verwaltungsrats
§ 61 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsFörderhilfen, ReferenzpunkteZitatstelleNäheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11. Die Filmförderungsanstalt kann darin auch weitere vergleichbare Erfolgskriterien für die…Förderhilfen, Referenzpunkte
§ 63 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsPunktwertung bei Talent-, Kinder- und DokumentarfilmenZitatstelleDie Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 abweichende Bestimmungen zu Absatz 1, insbesondere zur Höhe der jeweiligen Referenzpunktzahl,…Punktwertung bei Talent-, Kinder- und Dokumentarfilmen
§ 64 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsErfolge bei Festivals und PreisenZitatstelleDie Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 eine Besucherschwelle zur Berücksichtigung von Erfolgen bei Festivals und Preisen festlegen,…Erfolge bei Festivals und Preisen
§ 65 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsRichtlinie zur GleichstellungZitatstelleDie Filmförderungsanstalt legt durch Richtlinie gemäß § 11 Förderanreize zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest.Richtlinie zur Gleichstellung
§ 67 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsArt und Höhe der FörderungZitatstelleDie Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 von der in Absatz 2 geregelten Höchstfördersumme abweichen, wenn dem zwei Drittel der Mitglieder…Art und Höhe der Förderung
§ 69 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsAufteilung der Referenzmittel auf die BerechtigtenZitatstelle…erhält die übrigen zuerkannten Mittel. Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 die Höhe der maximal zu erhaltenden Beträge abweichend von Satz 1 festlegen, wenn dem zwei…Aufteilung der Referenzmittel auf die Berechtigten
§ 77 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsEigenanteil des HerstellersZitatstelle…Eigenanteil kann finanziert werden Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 bestimmen, dass der Eigenanteil zudem durch Gegenleistungen für Lizenzvoraberteilungen finanziert…Eigenanteil des Herstellers
§ 80 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsÖkologische NachhaltigkeitZitatstelle…zugunsten der ökologischen Nachhaltigkeit zu treffen. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11 unter Berücksichtigung von § 2 Nummer 8.Ökologische Nachhaltigkeit
§ 81 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsAngemessene BeschäftigungsbedingungenZitatstelleDie Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 bestimmen, dass der mit Referenzmitteln herzustellende Film weiteren branchenüblichen Anforderungen…Angemessene Beschäftigungsbedingungen
§ 84 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen FilmsFernsehnutzungsrechte und weitere Vertragsbedingungen in Auswertungsverträgen mit FernsehveranstalternZitatstelle…Jahren an den Hersteller zurückfallen. Die Filmförderungsanstalt kann durch Richtlinie gemäß § 11 abweichende Bestimmungen von Satz 1 zulassen.Fernsehnutzungsrechte und weitere Vertragsbedingungen in Auswertungsverträgen mit Fernsehveranstaltern