§ 65 FFG
Richtlinie zur Gleichstellung
Die Filmförderungsanstalt legt durch Richtlinie gemäß § 11 Förderanreize zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest.
Die Filmförderungsanstalt legt durch Richtlinie gemäß § 11 Förderanreize zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest.