§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 FrStllgVVerordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 SStellV-VVGVerordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 GüKG§6aVVerordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des Güterkraftverkehrsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.