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Der Fachbereichsrat hat folgende Aufgaben:
Beschlußfassung über die Studienordnung,
Beschlussfassung in Sachen studiengangsbezogener Evaluation,
Abstimmung der Studieninhalte auf die Erfordernisse der Praxis, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den in § 3 Absatz 1 Satz 6 genannten Gremien,
Aufstellung von Vorschlägen für die Zusammenarbeit mit den für die fachpraktischen Studienzeiten zuständigen Stellen, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen auch Beschlussfassung über Grundsätze zur Zusammenarbeit mit den für die fachpraktischen Studienzeiten zuständigen Stellen,
Stellungnahme zum Beitrag der Fachhochschule zum Voranschlag für den Landeshaushalt, soweit er den Fachbereich betrifft.
Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder…
Dem Fachbereichsrat gehören an
Der Fachbereichsrat berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereichs und erfüllt die dem Fachbereich in § 9 Abs. 1 übertragenen…
Erlass und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studierendenwerks und die Überwachung ihrer Einhaltung,
Der Fachbereich erfüllt unbeschadet der Gesamtverantwortung der Hochschule und der Zuständigkeiten der zentralen Hochschulorgane und Gremien für sein Gebiet die…
Das zuständige Ministerium (§ 29 Absatz 2) kann durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Fachhochschule Fachbereiche errichten, teilen, zusammenlegen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.