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Der Fachbereichsrat berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereichs und erfüllt die dem Fachbereich in § 9 Abs. 1 übertragenen Aufgaben.
Der Rektor der Fachhochschule ist zu den Sitzungen einzuladen. Er hat das Recht, dort jederzeit das Wort zu ergreifen.