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Die Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums unter Beachtung
der Ausgestaltung der fachpraktischen Studienzeiten und der Prüfungsanforderungen durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung,
der fachlichen Entwicklung und der hochschuldidaktischen Erkenntnisse,
der Anforderungen der beruflichen Praxis.
Die für den Studiengang in Betracht kommenden Studieninhalte sind so auszuwählen und zu begrenzen, daß das Studium in der dafür vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden kann. Die Studienordnung bezeichnet Gegenstand und Art der Lehrveranstaltungen und der erforderlichen Studienleistungen. Der Gesamtumfang der Pflichtlehrveranstaltungen ist so zu bemessen, dass der Studentin oder dem Studenten Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an Wahllehrveranstaltungen im Rahmen des Studienangebots verbleibt.
Die Prüfungen richten sich in den Studiengängen nach § 3 Absatz 4 nach den beamtenrechtlichen Vorschriften.
Die Prüfungsordnung muss insbesondere regeln:
Studiengänge im Sinne dieses Gesetzes werden durch Prüfungsordnungen geregelt; Studiengänge, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen…
Die Studienordnung konkretisiert die Inhalte des Studiums und die Form der Lehrveranstaltungen. Den Studierenden muss hinreichend Zeit zur Verarbeitung des…
die Genehmigung von Studienordnungen,
Die Hochschule wird ermächtigt, ergänzende Regelungen zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung im Bachelor-Studiengang in einer Studienordnung zu treffen.…
im Benehmen mit dem Studienbeirat die Zahl und die Voraussetzungen für die Wiederholung von Prüfungsleistungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.