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Die Berufsakademie regelt das Studium und die Prüfung für jeden Studiengang durch eine Studien und Prüfungsordnung, die der Zustimmung der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde bedarf.
Die Studien- und Prüfungsordnung bestimmt unter Berücksichtigung der fachlichen und didaktischen Entwicklungen und der Anforderungen der beruflichen Praxis Inhalt und Aufbau des Studiums einschließlich der in die Ausbildung einbezogenen berufspraktischen Tätigkeit.
Die Studien- und Prüfungsordnung muss insbesondere Bestimmungen enthalten über
die Ausbildungsziele,
die Dauer der Ausbildung und ihre zeitliche Gliederung im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung und Studium,
den Aufbau des Studiums, die mindestens vorzusehenden Fächer und deren Gewichtung für die Prüfung,
den Zweck der Prüfung,
die Prüfungsgebiete,
die Bewertungsmaßstäbe,
die Voraussetzungen für die Zulassung zur und den Ausschluss von der Prüfung,
die Anforderungen an das Bestehen und die Voraussetzungen für die Wiederholung der Prüfung,
das Prüfungsverfahren,
die Anforderungen an die Prüfenden.