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Mitglieder der Fachhochschulen sind
der Leiter der Fachhochschule und sein Stellvertreter, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen der Präsident der Fachhochschule, der Vizepräsident und der Kanzler,
die Professoren und Dozenten sowie - an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen - die Abteilungsleiter,
die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
die hauptberuflichen sonstigen Mitarbeiter,
die Studierenden.
die Gasthörerinnen und Gasthörer,
soweit sie ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen;
Die Mitglieder haben sich, unbeschadet weitergehender Verpflichtungen aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, so zu verhalten, daß die Fachhochschule ihre…
soweit sie ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen;
soweit sie ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen;
soweit sie ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.