Gesetze
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Mitglieder der Hochschule sind
die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident,
die Professorinnen und Professoren,
die Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Studentinnen und Studenten (Studierende).
Angehörige der Hochschule sind
die Professorinnen und Professoren im Ruhestand,
die nebenberuflichen Professorinnen und Professoren,
die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren bzw. Gastdozentinnen und Gastdozenten,
die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
die Lehrbeauftragten,
die Gasthörerinnen und Gasthörer,
die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren.
die Honorarprofessoren,
eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Die Mitglieder haben sich, unbeschadet weitergehender Verpflichtungen aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, so zu verhalten, dass die Hochschule ihre Aufgaben…
Sofern sie nicht Mitglieder nach den Absätzen 1 oder 2 sind, gehören der Hochschule an, ohne Mitglieder zu sein, die nebenberuflich, vorübergehend oder…
pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie
die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.