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Aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen können Leistungsbezüge vergeben werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor für die FHöV zu gewinnen (Berufungs-Leistungsbezüge) oder die Abwanderung einer Professorin oder eines Professors der FHöV zu einem anderen Dienstherrn oder sonstigen Arbeitgeber abzuwenden (Bleibe-Leistungsbezüge). Bleibe-Leistungsbezüge dürfen nur vergeben werden, wenn die Professorin oder der Professor das Einstellungsinteresse eines anderen Dienstherrn oder sonstigen Arbeitgebers nachweist. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen sind insbesondere die individuelle Qualifikation und die Leistung im Bereich von Lehre und Forschung, Erfahrungen in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die jeweilige Bewerberlage und die Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen.
Leistungsbezüge nach Absatz 1 können wiederholt vergeben werden. Seit der letzten Vergabe derartiger Bezüge an der FHöV sollen mindestens drei Jahre vergangen sein.
Unbefristete Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge können an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teilnehmen, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört.
Aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen können Leistungsbezüge vergeben werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor…
Bei der Entscheidung über Leistungsbezüge nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 sind insbesondere die individuelle Qualifikation, vorliegende Evaluationsergebnisse, die…
Aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen können Berufungs- oder Bleibe-Leistungsbezüge gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine…
Leistungsbezüge können aus Anlass der Berufung vergeben werden, soweit dies erforderlich ist, um qualifizierte Professorinnen und Professoren für die…
Aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen können Leistungsbezüge gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor…
1Berufungs- oder Bleibeleistungsbezüge können gewährt werden, soweit es erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor für eine Hochschule zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.