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Soweit dieser Staatsvertrag nichts anderes bestimmt, gilt für das Fernstudium einschließlich der Genehmigung von Ordnungen das für die jeweilige Fachhochschule maßgebliche Landesrecht.
Die in diesem Staatsvertrag verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.