Gesetze
Normtext wird geladen …
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Systemintegration wie folgt zu gewichten:
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit20 Prozent,
Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration mit50 Prozent,
Konzeption und Administration von IT-Systemen mit10 Prozent,
Analyse und Entwicklung von Netzwerken mit10 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 25 – wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.