§ 2 FStatAusnVVerordnung über Ausnahmen bei filmstatistischen Erhebungen
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 2 FWiStatVVerordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 4 FVG§5Abs2DV 1977Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 23 des Finanzverwaltungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3 FrHfDEG/DUGGesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen…