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Die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers hat sicherzustellen, dass die für jeden Tisch vorgesehenen Tischlagen gesichert aufbewahrt werden. Dies kann in einem gesicherten Raum, in einem Pittresor, in einem Rollwagen oder Möbel, am Spieltisch oder im Pit erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Tischlagen mittels eines Deckels so unter Doppelverschluss gehalten werden, dass nur die Finanzaufsicht und eine Beauftragte oder ein Beauftragter der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers gemeinsam über die für den Spielbetrieb benötigten Tischlagen verfügen können.
Sind die Spieltische mit Chipracks oder Chiptrays ausgestattet, dürfen die Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers sie auch in…
Die Bargeld- oder Geldscheinbehälter müssen stets verschlossen sein. Sie können nur mittels eines unter Doppelverschluss stehenden Schlüssels, der fest in dem…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat die Spieltische auch mit einem elektronische Aufzeichnungssystem auszustatten. Die Finanzaufsicht…
Pitkassen sind Kassen mit unveränderlichem Wertbestand, die sich in den im Spielsaal vorhandenen Spielstationen, sogenannten Pits, befinden. Sie sind in einem…
Die Spielautomaten, der Transportwagen sowie der Zählraum stehen unter Alleinverschluss der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers. Die Beauftragten…
Bei der Platzierung der Spieltische und der beteiligten Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers wird auf einen größtmöglichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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