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Eine Besetzung der Tischaufsicht zu Croupière oder Croupier, Dealerin oder Dealer im Verhältnis eins zu zwei ist auch bei zwei unterschiedlichen Spielarten zulässig.
Eine Besetzung der Tischaufsicht zu Croupière oder Croupier, Dealerin oder Dealer im Verhältnis eins zu drei ist auch bei mehreren unterschiedlichen Spielarten zulässig, wenn alle in den Absätzen 3 bis 6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Es erfolgt eine laufende Videoüberwachung des Spielgeschehens, die auch während einer Videoüberprüfung gewährleistet ist. Die Qualität der Videoüberwachung und -aufzeichnung ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der Einsätze auf dem jeweiligen Spieltisch.
Bei der Platzierung der Spieltische und der beteiligten Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers wird auf einen größtmöglichen Sichtbereich für die zuständige Tischaufsicht und die Croupière oder Croupiers oder Dealerinnen oder Dealer geachtet.
Es werden nur geschulte und erfahrene Tischaufsichten eingesetzt, deren administrative Aufgaben während der Beaufsichtigung der Spieltische auf das absolut notwendige Maß beschränkt sind.
Die Spieltische sind in ein Table Management System eingebunden und es erfolgt eine laufende Lagenüberwachung für jeden Spieltisch mit regelmäßigen, mindestens zweistündlichen Zwischenauswertungen.
Unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 6 darf beim Black Jack ausnahmsweise für die Dauer einer vollen Spielauslastung eine Tischaufsicht für maximal fünf Spieltische zuständig sein. Die übrigen Spieltische unterliegen weiterhin der Tischaufsicht im Verhältnis eins zu drei. Baldmöglichst ist zur Tischaufsicht im Verhältnis eins zu drei an allen Spieltischen zurückzukehren.
Die Finanzaufsicht hat vor Eröffnung des Klassischen Spiels zu prüfen, ob die Spieltische von den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass während der Öffnungszeiten ausreichend Personal zur Beaufsichtigung…
Das Spiel ist von Anfang bis Ende des Spielbetriebs ununterbrochen zu beaufsichtigen. Die Beaufsichtigung erfolgt in den Spielsälen. Um die ununterbrochene…
Der Spielbetrieb sowie die Ermittlung des Bruttospielertrags werden durch die Finanzverwaltung in entsprechender Anwendung des § 147 Absatz 6 und der §§ 210 und…
Die letzten drei Spiele eines Tisches sind der Finanzaufsicht anzuzeigen. Die Spieltische sind getrennt aufzunehmen.
Nach Abschluss der Eingaben des jeweiligen Spieltisches vergleicht die Finanzaufsicht die eingegebenen Werte mit ihren Aufzeichnungen. Im Falle der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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